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Anspruch auf eine private Altersrente ( Privatrente )
haben Versicherte, die
- das 65. Lebensjahr vollendet und
- die allgemeine Wartezeit erfüllt
Die allgemeine Wartezeit beträgt fünf Jahre.
Neben der Regelaltersrente darf unbeschränkt hinzuverdient werden.
Die gesetzliche Rentenversicherung reicht als alleinige Basis für eine ausreichende Altersvorsorge in keiner Weise aus.
Aktuell liegt das derzeitige Rentenniveau bei nur 70 %
(Verhältnis Rente - durchschnittliches Nettogehalt) und soll
schon bald auf ca. 64% sinken.
Bei dieser Berechnung wird vom "Eckrentner"( 49 Arbeitsjahre ) ausgegangen und das statistische Durchschnittseinkommen zu Grund gelegt um überhaupt die 70 % zu erreichen.
Entscheiden Sie selbst wie realistisch das für Sie ist.
Die private Rentenversicherung wird daher immer mehr zum zentralen Baustein der Altersvorsorge.
Eine solche Erwerbsbiographie wie beim "Eckrentner" ist heutzutage
auf Grund von längeren Ausbildungszeiten, Kindererziehung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit nicht mehr realistisch.
Die gesetzliche Rentenversicherung kann also immer nur eine Grundsicherung schaffen, die für die Erhaltung des gewohnten Lebensstandards oder für die Erfüllung besonderer Wünsche im Alter
auf gar keinen Fall ausreicht.
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