Die Rürup-Rente ist für Freiberufler und Selbstständige gedacht,
die ansonsten für ihre Beitragszahlungen in die Altersvorsorge keine Steuererleichterung erwarten können.
In Ihrem Konzept ist die Rürup-Rente der gesetzlichen Rente sehr nahe.
Die Rürup-Rente wird frühestens ab dem 60. Lebensjahr monatlich ausbezahlt. Es gibt keine Möglichkeit einer Einmalzahlung.
Auch eine BUV (Berufsunfähigkeitsversicherung) kann gegen Mehrkosten
in die Rürup-Rente "eingebaut" werden.
Die Rürup Rente ist nicht beleihbar und nicht pfändbar.
Weder die Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) noch das Sozialamt greift auf die Rürup Rente zu, wenn der Versichere Bezüge von diesen Stellen bekommen sollte.
Diese sogenannte "Hartz IV-Sicherheit" gilt ebenso für die Riester-Rente
und die betriebliche Altersversorgung.