Arbeitgeber und Staat finanzieren Ihre Extra-Rente

Aktuell hat daher auch Stiftung Warentest über diese attraktive Sparform informiert:

- Sie können VL auch beantragen, wenn Ihr Arbeitgeber keinen VL-Zuschuss bezahlt

- Sie können VL sowohl als Azubi als auch dann  beantragen wenn Sie in Teilzeit arbeiten

- VL sparen lohnt sich auch ohne Zuschuss des Arbeitgebers:

- Sparen Sie aus dem Bruttoeinkommen statt aus dem Nettoeinkommen

Tipp

Die Förderungen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz kann jeder Arbeitnehmer nutzen, auch und gerade dann wenn Ihr Arbeitgeber nichts dazu bezahlt.

Schlau sparen bedeutet:

1. Sie sparen aus dem Brutto nicht aus dem Netto

2. Sie haben dadurch das gleiche Nettogehalt aber eine EXTRA-Rente

3. Sie nutzen Förderungen des Staates und Ihres Arbeitgebers

4. Sie können Ihre Vermögensbildungspolice ( VBP ) als lebenslange Rente auszahlen lassen

5. Sie können mit Ihrer Vermögensbildung die Tilgung Ihrer Immobilie beschleunigen ( ohne Nettoverzicht )

 

Wie bei allen Fördermöglichkeiten, so ist es auch bei der Vermögensbildungspolice:

Sie müssen die Möglichkeiten erst einmal kennen um Sie beantragen zu können.

Nutzen Sie die für Sie als Arbeitnehmer geschaffenen Förderungen ;

Hier geht es zum Formular.

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