Aktuell hat daher auch Stiftung Warentest über diese attraktive Sparform informiert:
- Sie können VL auch beantragen, wenn Ihr Arbeitgeber keinen VL-Zuschuss bezahlt
- Sie können VL sowohl als Azubi als auch dann beantragen wenn Sie in Teilzeit arbeiten
- VL sparen lohnt sich auch ohne Zuschuss des Arbeitgebers:
- Sparen Sie aus dem Bruttoeinkommen statt aus dem Nettoeinkommen
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Die Förderungen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz kann jeder Arbeitnehmer nutzen, auch und gerade dann wenn Ihr Arbeitgeber nichts dazu bezahlt. Schlau sparen bedeutet: 1. Sie sparen aus dem Brutto nicht aus dem Netto 2. Sie haben dadurch das gleiche Nettogehalt aber eine EXTRA-Rente 3. Sie nutzen Förderungen des Staates und Ihres Arbeitgebers 4. Sie können Ihre Vermögensbildungspolice ( VBP ) als lebenslange Rente auszahlen lassen 5. Sie können mit Ihrer Vermögensbildung die Tilgung Ihrer Immobilie beschleunigen ( ohne Nettoverzicht )
Wie bei allen Fördermöglichkeiten, so ist es auch bei der Vermögensbildungspolice: Sie müssen die Möglichkeiten erst einmal kennen um Sie beantragen zu können. Nutzen Sie die für Sie als Arbeitnehmer geschaffenen Förderungen ; |